Körper- und/oder schwer mehrfach-behinderte Kinder und Jugendliche im Vorschul- bzw. Schulalter bis zur Beendigung der gesamten Schulpflicht mit folgenden Krankheitsbildern:
Dazu Folgeerkrankungen wie z.B. Anfallserkrankungen und Verhaltensauffälligkeiten, soweit sie pädagogisch und therapeutisch mit den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten behandelt werden können.